Informationen für Ärzte
Hinweise zu logopädischen Verordnungen
Zur Sicherung der Gültigkeit der Heilmittelverordnung und zur Vermeidung von Regressen durch die Krankenkasse bzw. zur Vermeidung von zusätzlichem Zeitaufwand und Kosten für Verordnungsänderungen sind die im Folgenden aufgeführten Punkte zu beachten. Wir schreiben unsere Therapieberichte für Sie kurz und übersichtlich; Sie können aus ihnen die nach Heilmittelverordnung korrekt formulierte, zum Störungsbild des Patienten passende, Diagnose entnehmen. Durch die genau gewählten Formulierungen unserer Berichte sind auch Sie als verordnender Arzt vor Regressen durch die Krankenkassen geschützt, da Sie jederzeit die Indikation der für uns verordneten Therapien belegen können.
Ausfüllhilfe Muster 14 Logopädie auf einen Blick (Kinder- und Jugendärzte, Haus- und Allgemeinärzte, HNO-Ärzte, Phoniater, Neurologen, Psychiater)
- Allgemein muss jedes auf dem Muster 14 vorhandene Feld ausgefüllt werden (z.B. auch unbedingt Kreuz bei Therapiebericht ja / nein oder zuzahlungsbefreit / zuzahlungspflichtig)
- Wir wissen, dass Ihre fachkundig gestellte Diagnose oftmals genauer und für die Therapie hilfreicher ist, als die in der Heilmittelrichtlinie vorgegebene Formulierung. Trotzdem ist der genaue Wortlaut der Diagnose laut HMR Voraussetzung für die Gültigkeit der Verordnung und Regressvermeidung. Optimalerweise schreiben Sie uns Ihre detaillierte Diagnose ergänzend mit auf die Verordnung
- Kreuz bei Erstverordnung, Folgeverordnung oder Verordnung außerhalb des Regelfalls sowie medizinische Begründung bei Therapie außerhalb des Regelfalls
- Kreuz bei entsprechendem Heilmittel Sprachtherapie, Sprechtherapie oder Stimmtherapie
Indikationsschlüssel entsprechend dem Heilmittel
Entsprechende Diagnose laut HMK
Entsprechende Leitsymptomatik laut HMK - Kreuz bei Therapiebericht ja / nein
- Rezeptdatum und ggf. spätester Behandlungsbeginn wenn später als 14 Tage nach Rezeptdatum begonnen werden wird
- Hausbesuch ja / nein und ggf. Ergänzung „Therapie in der Einrichtung“ bei Behandlung z.B. in integrativen Einrichtungen oder betreuten Werkstätten (in diesem Fall wird das Budget nicht durch einen Hausbesuch belastet)
- Frequenz pro Woche
Behandlungsdauer
Verordnungsmenge - Praxisstempel, Datum, Unterschrift
Logopädische Heilmittelkatalogmaßnamen
Logopädische Heilmittelkatalogmaßnamen auf einen Blick (mit Diagnose laut HMR und zulässigen Verordnungsmengen)
Störungen der Sprache SP1-SP6
Diagnose | Indikations- schlüssel |
Verordnungs- menge Erst- verordnung |
Verordnungs- menge Folge- verordnung |
Gesamtmenge Regelfall, sonst Verordnung außerhalb Regelfall möglich | Therapie- dauer |
Frequenz- empfehlung |
---|---|---|---|---|---|---|
Vor Abschluss der Sprach- entwicklung (z.B. Dyslalie, Dysgram- matismus) |
SP 1 | 1 x 10 | 5 x 10 | 60 | 30 oder 45 Min. | 1-2 x wöchentlich |
Mit auditiver Wahrnehm- ungsstörung (z.B. ZAVS) |
SP 2 | 1 x 10 | 1 x 10 | 20 | 30 oder 45 Min. | 1-2 x wöchentlich |
Mit Störungen der Artikulation | SP 3 | 1 x 10 | 2 x 10 | 30 | 30, 45 oder 60 Min. | 1 x wöchentlich |
Mit audiogener Störung | SP 4 | 1 x 10 | 2 x 20 | 50 | 30, 45 oder 60 Min. | 1-2 x wöchentlich |
Nach Abschluss der Sprach- entwicklung (z.B. Aphasie) |
SP 5 | 1 x 10 | 2 x 20 + 1 x 10 | 60 | 30, 45 oder 60 Min. | 1 x wöchentlich |
Mit Störung der Sprech- motorik (z.B. Dysarthrie) |
SP 6 | 1 x 10 | 2 x 20 + 1 x 10 | 60 | 30, 45 oder 60 Min. | 1 x wöchentlich |
Störungen der Stimme ST1-ST4
Diagnose | Indikations- schlüssel |
Verordnungs- menge Erst- verordnung |
Verordnungs- menge Folge- verordnung |
Gesamtmenge Regelfall, sonst Verordnung außerhalb Regelfall möglich | Therapie- dauer |
Frequenz- empfehlung |
---|---|---|---|---|---|---|
Organische Störungen (z.B. Heiserkeit durch Knötchen) | ST 1 | 1 x 10 | 1 x 10 | 20 | 30 oder 45 Min. | 1-2 x wöchentlich |
Funktionelle Störungen (z.B. Heiserkeit durch Über- anstrengung) |
ST 2 | 1 x 10 | 1 x 10 | 20 | 30 oder 45 Min. | 1-2 x wöchentlich |
Psychogene Aphonie | ST 3 | 1 x 5 | keine | 5 | 30, 45 oder 60 Min. | täglich, ggf. öfter |
Psychogene Dysphonie | ST 4 | 1 x 10 | 1 x 10 | 20 | 30, 45 oder 60 Min. | 1-2 x wöchentlich |
Störungen des Schluckakts SC1-SC2
Diagnose | Indikations- schlüssel |
Verordnungs- menge Erst- verordnung |
Verordnungs- menge Folge- verordnung |
Gesamtmenge Regelfall, sonst Verordnung außerhalb Regelfall möglich | Therapie- dauer |
Frequenz- empfehlung |
---|---|---|---|---|---|---|
Krankhafte Störungen des Schluckakts | SC 1 | 1 x 10 | 5 x 10 | 60 | 30, 45 oder 60 Min. | 1-2 x wöchentlich |
Mit Schädigungen im Kopf-Hals-Bereich | SC 2 | 1 x 10 | 2 x 10 | 30 | 30, 45 oder 60 Min. | 1-2 x wöchentlich |
Störungen des Redeflusses RE1-RE2
Diagnose | Indikations- schlüssel |
Verordnungs- menge Erst- verordnung |
Verordnungs- menge Folge- verordnung |
Gesamtmenge Regelfall, sonst Verordnung außerhalb Regelfall möglich | Therapie- dauer |
Frequenz- empfehlung |
---|---|---|---|---|---|---|
Stottern | RE 1 | 1 x 10 | 4 x 10 | 50 | 30, 45 oder 60 Min. | 1-2 x wöchentlich |
Poltern | RE 2 | 1 x 10 | 1 x 10 | 20 | 30 oder 45 Min. | 1-2 x wöchentlich |
Störung der Stimm-/Sprechfunktion SF
Diagnose | Indikations- schlüssel |
Verordnungs- menge Erst- verordnung |
Verordnungs- menge Folge- verordnung |
Gesamtmenge Regelfall, sonst Verordnung außerhalb Regelfall möglich | Therapie- dauer |
Frequenz- empfehlung |
---|---|---|---|---|---|---|
Rhinophonie (z.B. bei Gaumensegel- spalten) |
SF | 1 x 10 | 1 x 10 | 20 | 30 oder 45 Min. | 1-2 x wöchentlich |
Informationen für Einrichtungen
... für Kindergärten und Kindertagesstätten
Therapie in integrativen Einrichtung
Therapien in der Einrichtung sind nur nach ärztlicher Verordnung möglich. Dazu muss der Arzt jedoch keinen Hausbesuch verordnen, der das Budget zusätzlich belastet, sondern kann den Zusatz „Therapie in der Einrichtung“ auf die Verordnung schreiben. Gerne beraten wir Sie über die Möglichkeiten einer individuellen Betreuung Ihrer Einrichtung durch die Logopädie Radeberg. Rufen Sie uns an (Telefon +49 (3528) 228 74 33), schreiben Sie uns eine E-Mail oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Informationsveranstaltungen in Ihrer Einrichtung
Gerne führen wir unsere bewährten Informationsveranstaltungen bei Ihnen durch. Bitte kontaktieren Sie uns für Referenzen, einen Fachaustausch oder einen Vorschlag für eine Veranstaltung.
... für Pflegeeinrichtungen
Therapie in der Pflegeeinrichtung
Hausbesuche in der Einrichtung sind nur nach ärztlicher Verordnung möglich. Gerne beraten wir Sie über die Möglichkeiten einer individuellen Betreuung Ihrer Einrichtung durch die Logopädie Radeberg. Rufen Sie uns an (Telefon +49 (3528) 228 74 33), schreiben Sie uns eine E-Mail oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
bretzger | von freyberg
gemeinschaftspraxis

Mitglieder im Deutschen Bundesverband für Logopädie e.V. (dbl)
Links zu logopädischen Verordnungen
Nützliche Links zu Verordnungsvordrucken, Erläuterungen und Ausfüllhilfen
www.kbv.de/vl/14111.html
Verordnungsvordrucke der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
www.kvs-sachsen.de/mitglieder/
verordnungen/heilmittel/
Informationen zur Verordnung von Heilmitteln der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen
www.aok-gesundheitspartner.de/bund/
heilberufe/verordnung/index.html
Verordnungsvordrucke und Informationen der AOK
www.heilmittelkatalog.de/
logovordruck.html
Graphisch aufbereiteter Verordnungsvordruck
www.kvno.de/downloads/
verordnungen/
rezept_ausfuellhilfe.pdf
Gut aufbereitete Ausfüllhilfe für Heilmittel auf Rezept, Beispiel der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein