Informationen für Ärzte und Einrichtungen

Informationen für Ärzte

Hinweise zu logopädischen Verordnungen

LogoZur Sicherung der Gültigkeit der Heilmittelverordnung und zur Vermeidung von Regressen durch die Krankenkasse bzw. zur Vermeidung von zusätzlichem Zeitaufwand und Kosten für Verordnungsänderungen sind die im Folgenden aufgeführten Punkte zu beachten. Wir schreiben unsere Therapieberichte für Sie kurz und übersichtlich; Sie können aus ihnen die nach Heilmittelverordnung korrekt formulierte, zum Störungsbild des Patienten passende, Diagnose entnehmen. Durch die genau gewählten Formulierungen unserer Berichte sind auch Sie als verordnender Arzt vor Regressen durch die Krankenkassen geschützt, da Sie jederzeit die Indikation der für uns verordneten Therapien belegen können.

Ausfüllhilfe Muster 14 Logopädie auf einen Blick (Kinder- und Jugendärzte, Haus- und Allgemeinärzte, HNO-Ärzte, Phoniater, Neurologen, Psychiater)

Logopädische Heilmittelkatalogmaßnamen

LogoLogopädische Heilmittelkatalogmaßnamen auf einen Blick (mit Diagnose laut HMR und zulässigen Verordnungsmengen)

Störungen der Sprache SP1-SP6

Diagnose Indikations-
schlüssel
Verordnungs-
menge Erst-
verordnung
Verordnungs-
menge Folge-
verordnung
Gesamtmenge Regelfall, sonst Verordnung außerhalb Regelfall möglich Therapie-
dauer
Frequenz-
empfehlung
Vor Abschluss der Sprach-
entwicklung (z.B. Dyslalie, Dysgram-
matismus)
SP 1 1 x 10 5 x 10 60 30 oder 45 Min. 1-2 x wöchentlich
Mit auditiver Wahrnehm-
ungsstörung (z.B. ZAVS)
SP 2 1 x 10 1 x 10 20 30 oder 45 Min. 1-2 x wöchentlich
Mit Störungen der Artikulation SP 3 1 x 10 2 x 10 30 30, 45 oder 60 Min. 1 x wöchentlich
Mit audiogener Störung SP 4 1 x 10 2 x 20 50 30, 45 oder 60 Min. 1-2 x wöchentlich
Nach Abschluss der Sprach-
entwicklung (z.B. Aphasie)
SP 5 1 x 10 2 x 20 + 1 x 10 60 30, 45 oder 60 Min. 1 x wöchentlich
Mit Störung der Sprech-
motorik (z.B. Dysarthrie)
SP 6 1 x 10 2 x 20 + 1 x 10 60 30, 45 oder 60 Min. 1 x wöchentlich

Störungen der Stimme ST1-ST4

Diagnose Indikations-
schlüssel
Verordnungs-
menge Erst-
verordnung
Verordnungs-
menge Folge-
verordnung
Gesamtmenge Regelfall, sonst Verordnung außerhalb Regelfall möglich Therapie-
dauer
Frequenz-
empfehlung
Organische Störungen (z.B. Heiserkeit durch Knötchen) ST 1 1 x 10 1 x 10 20 30 oder 45 Min. 1-2 x wöchentlich
Funktionelle Störungen (z.B. Heiserkeit durch Über-
anstrengung)
ST 2 1 x 10 1 x 10 20 30 oder 45 Min. 1-2 x wöchentlich
Psychogene Aphonie ST 3 1 x 5 keine 5 30, 45 oder 60 Min. täglich, ggf. öfter
Psychogene Dysphonie ST 4 1 x 10 1 x 10 20 30, 45 oder 60 Min. 1-2 x wöchentlich

Störungen des Schluckakts SC1-SC2

Diagnose Indikations-
schlüssel
Verordnungs-
menge Erst-
verordnung
Verordnungs-
menge Folge-
verordnung
Gesamtmenge Regelfall, sonst Verordnung außerhalb Regelfall möglich Therapie-
dauer
Frequenz-
empfehlung
Krankhafte Störungen des Schluckakts SC 1 1 x 10 5 x 10 60 30, 45 oder 60 Min. 1-2 x wöchentlich
Mit Schädigungen im Kopf-Hals-Bereich SC 2 1 x 10 2 x 10 30 30, 45 oder 60 Min. 1-2 x wöchentlich

Störungen des Redeflusses RE1-RE2

Diagnose Indikations-
schlüssel
Verordnungs-
menge Erst-
verordnung
Verordnungs-
menge Folge-
verordnung
Gesamtmenge Regelfall, sonst Verordnung außerhalb Regelfall möglich Therapie-
dauer
Frequenz-
empfehlung
Stottern RE 1 1 x 10 4 x 10 50 30, 45 oder 60 Min. 1-2 x wöchentlich
Poltern RE 2 1 x 10 1 x 10 20 30 oder 45 Min. 1-2 x wöchentlich

Störung der Stimm-/Sprechfunktion SF

Diagnose Indikations-
schlüssel
Verordnungs-
menge Erst-
verordnung
Verordnungs-
menge Folge-
verordnung
Gesamtmenge Regelfall, sonst Verordnung außerhalb Regelfall möglich Therapie-
dauer
Frequenz-
empfehlung
Rhinophonie (z.B. bei Gaumensegel-
spalten)
SF 1 x 10 1 x 10 20 30 oder 45 Min. 1-2 x wöchentlich

 

 

 

Informationen für Einrichtungen 

... für Kindergärten und Kindertagesstätten

Therapie in integrativen Einrichtung

LogoTherapien in der Einrichtung sind nur nach ärztlicher Verordnung möglich. Dazu muss der Arzt jedoch keinen Hausbesuch verordnen, der das Budget zusätzlich belastet, sondern kann den Zusatz „Therapie in der Einrichtung“ auf die Verordnung schreiben. Gerne beraten wir Sie über die Möglichkeiten einer individuellen Betreuung Ihrer Einrichtung durch die Logopädie Radeberg. Rufen Sie uns an (Telefon +49 (3528) 228 74 33), schreiben Sie uns eine E-Mail oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Informationsveranstaltungen in Ihrer Einrichtung

LogoGerne führen wir unsere bewährten Informationsveranstaltungen bei Ihnen durch. Bitte kontaktieren Sie uns für Referenzen, einen Fachaustausch oder einen Vorschlag für eine Veranstaltung.

 

... für Pflegeeinrichtungen

Therapie in der Pflegeeinrichtung

LogoHausbesuche in der Einrichtung sind nur nach ärztlicher Verordnung möglich. Gerne beraten wir Sie über die Möglichkeiten einer individuellen Betreuung Ihrer Einrichtung durch die Logopädie Radeberg. Rufen Sie uns an (Telefon +49 (3528) 228 74 33), schreiben Sie uns eine E-Mail oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

 

 

 

logopädie radeberg
bretzger | von freyberg
gemeinschaftspraxis
Badstraße 10
01454 Radeberg
+49 (3528) 228 74 33

 

 

 

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Mitglieder im Deutschen Bundesverband für Logopädie e.V. (dbl)

 

 

 

Links zu logopädischen Verordnungen 

Nützliche Links zu Verordnungsvordrucken, Erläuterungen und Ausfüllhilfen

www.kbv.de/vl/14111.html
Verordnungsvordrucke der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
 
www.kvs-sachsen.de/mitglieder/
verordnungen/heilmittel/

Informationen zur Verordnung von Heilmitteln der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen
 
www.aok-gesundheitspartner.de/bund/
heilberufe/verordnung/index.html

Verordnungsvordrucke und Informationen der AOK
 
www.heilmittelkatalog.de/
logovordruck.html

Graphisch aufbereiteter Verordnungsvordruck
 
www.kvno.de/downloads/
verordnungen/
rezept_ausfuellhilfe.pdf

Gut aufbereitete Ausfüllhilfe für Heilmittel auf Rezept, Beispiel der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein

 

 

 

 

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